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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge mit der RUSS-POST Service Center Berlin («Post-Express») und ihren verbundenen Unternehmen über die grenzüberschreitende Beförderung von Sendungen.

(2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, finden der Weltpostvertrag und seine Nebenabkommen, nachfolgend „Verträge des Weltpostvereins“, in der jeweils gültigen Fassung sowie ergänzend die Vorschriften der §§ 407ff. HGB über den Frachtvertrag Anwendung.

§ 2 Begründung von Leistungen

Beförderungsverträge kommen durch deren Übergabe durch oder für den Absender und deren Übernahme in die Obhut der RUSS-POST oder von ihr beauftragter Unternehmen nach Maßgabe der vorliegenden AGB zustande. Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Absenders wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 3 Verbotsgut; Ausschluss der Beförderung

(1) Von der Beförderung sind folgende Sendungen ausgeschlossen:

  • a) Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot, insbesondere gegen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtliche Bestimmungen des Einlieferungs-, Durchgangs- oder Bestimmungslandes verstoßen oder besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern; hierzu gehören auch Sendungen bzw. Güter, deren Beförderung nach den Verträgen des Weltpostvereins nicht zugelassen ist; dazu gehören auch Sendungen, deren Inhalt gegen Vorschriften zum Schutz geistigen Eigentums verstößt, einschließlich gefälschter oder nicht lizenzierter Kopien von Produkten (Markenpiraterie);
  • b) Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können;
  • c) Sendungen, die lebende oder tote Tiere oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten;
  • d) Sendungen, die Betäubungsmittel oder berauschende Mittel enthalten;
  • e) Sendungen, deren Beförderung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt;
  • f) Sendungen, die Geld oder andere Zahlungsmittel, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Antiquitäten oder sonstige Kostbarkeiten oder Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrung sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können, enthalten.
  • g) Sendungen, die an natürliche oder juristische Personen auf Sanktionslisten gerichtet sind oder die in Länder transportiert werden sollen, für die Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr (Embargo-Maßnahmen) bestehen;
  • h) Sendungen, die Waffen, insbesondere Schusswaffen, oder Teile davon, Waffenimitate oder Munition enthalten.

(2) Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit (Größe, Format, Gewicht usw.), aufgrund ihres Inhalts oder in sonstiger Weise nicht diesen AGB, so steht es der RUSS-POST frei, die Annahme der Sendung zu verweigern oder eine bereits übergebene/übernommene Sendung zurückzugeben oder zur Abholung bereitzuhalten.

(3) Die RUSS-POST ist nicht zur Prüfung von Verbotsgut gemäß Absatz 1 verpflichtet. Die RUSS-POST ist jedoch bei Verdacht auf verbotene Sendungen bzw. Inhalte zur Öffnung und Überprüfung der Sendungen berechtigt. Sie nimmt ferner regelmäßig stichprobeartig Überprüfungen vor.

§ 4 Rechte und Pflichten des Absenders

(1) Der Absender hat die Aus- und Einfuhrbestimmungen sowie die Zollvorschriften des Abgangs-, Durchgangs- und Bestimmungslandes einzuhalten. Der Absender hat die erforderlichen Begleitpapiere (Zollinhaltserklärung, Ausfuhrgenehmigungen usw.) vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und der Sendung beizufügen. Die RUSS-POST ist zum Zwecke der Durchführung der Beförderung für den Absender berechtigt, auf der Grundlage offensichtlicher Fakten oder vom Absender zur Verfügung gestellter Informationen im Namen des Absenders: den Frachtbrief zu vervollständigen, Produkt- und Leistungs-Codes zu ergänzen, sowie gemäß anwendbaren Gesetzen und Verordnungen erforderliche Steuern und Zölle zu zahlen; zu Zollzwecken als Spediteur des Absenders sowie ausschließlich zum Zwecke der Bestimmung eines Zollabwicklers für die Zollanmeldung und –abfertigung beim Import als Empfänger aufzutreten und auf Weisungen einer Person, die die RUSS-POST als bevollmächtigt erachten darf, die Sendung zu dem Einfuhrbevollmächtigten des Empfängers oder zu einer anderen Adresse umzuleiten.

(2) Der Absender hat die Sendungen ausreichend zu kennzeichnen. Die äußere Verpackung darf keine Rückschlüsse auf den Wert des Gutes zulassen. Er wird – soweit möglich und erforderlich – vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Sendung machen, die auch im Schadensfall deren eindeutige Identifikation ermöglichen. Insbesondere gibt der Absender, auch für den Fall des Rücktransports nach Unzustellbarkeit, eine vollständige inländische Anschrift (in Deutschland) für seine Person auf der Sendung an. Sendungen sind so zu verpacken, dass sie vor Verlust und Beschädigung geschützt sind und dass auch der RUSS-POST und Dritten keine Schäden entstehen.

(3) Der Absender trägt alleinige Verantwortung und das Risiko für alle Folgen, die aus einem – auch nach anderen Bestimmungen als diesen AGB – unzulässigen Güterversand in das Ausland und Verstößen gegen solche Vorschriften resultieren. Der Absender stellt die RUSS-POST von jeglichen Ansprüchen Dritter, die allein aus oder im Zusammenhang mit Verstößen des Absenders gegen den nach diesen AGB oder sonstigen Bestimmungen unzulässigen Güterversand entstehen, frei. Eine Verschuldenshaftung der RUSS-POST ist hiervon unberührt.

§ 5 Rechte und Pflichten der RUSS-POST

(1) Die RUSS-POST sammelt die Sendung und übergibt sie den beteiligten inländischen und ausländischen Unternehmen zur Weiterbeförderung und Ablieferung an die jeweilige Ausgabestelle nach Postleitzahl des Empfängers. Sendungen werden nicht an Postfächer oder kodierte Adressen ausgeliefert. Verweigert der Empfänger die Annahme, ist die Sendung von der Beförderung ausgeschlossen oder wurde die Sendung aus Zollgründen unterbewertet oder kann der Empfänger nicht ermittelt werden, so ist die RUSS-POST verpflichtet, den Absender darüber in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer Rückbeförderung, trägt der Absender die Kosten der Rückbeförderung.

(2) Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist oder eines bestimmten Ablieferungstermins ist nicht geschuldet. Der RUSS-POST ist es unter Berücksichtigung der Interessen des Absenders freigestellt, Art, Weg und Mittel der Beförderung zu wählen und sämtliche Leistungen durch frei von ihr gewählte Subunternehmer (Unterfrachtführer) erbringen zu lassen.

(3) Die RUSS-POST befördert die ihr von ausländischen Unternehmen zurückgegebenen (z. B. unzustellbaren) Sendungen im Inland an den Absender zurück und liefert sie unter der von ihm angegebenen inländischen Anschrift ab.

(4) Kann eine gemäß Absatz 3 zurückbeförderte Sendung nicht an den Absender zurückgegeben werden, ist die RUSS-POST zur Öffnung berechtigt. Ist der Absender oder ein sonstiger Berechtigter auch dadurch nicht zu ermitteln oder ist eine Rückgabe der Sendung aus anderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar, ist die RUSS-POST nach Ablauf einer Frist von maximal 180 Tagen ab Rückerhalt der Sendung, zu deren Verwertung nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt. Die RUSS-POST darf Sendungen nach den gesetzlichen Vorschriften sofort verwerten, wenn der Absender die Rücknahme der Sendung verweigert. Sendungen gemäß § 2 dieser AGB (Verbotsgut) kann die RUSS-POST sofort vernichten.

(5) Die RUSS-POST führt auf Antrag des Absenders oder des Empfängers Nachforschungen nach dem Verbleib von Sendungen durch. Nachforschungsaufträge können nur innerhalb einer Frist von 180 Tagen, beginnend mit dem Tag der Einlieferung der Sendung, gestellt werden.

§ 6 Entgelt

(1) Die Beförderungskosten von RUSS-POST werden auf der Grundlage des tatsächlichen Sendungsgewichts berechnet. Zur Überprüfung der Angaben bleibt es der RUSS-POST vorbehalten, die Sendung nachzuwiegen.

(2) Der Absender ist verpflichtet, für jede Leistung das dafür in einer Preisliste vorgesehene Entgelt zu zahlen. Die Entgelte verstehen sich mangels ausdrücklicher anderweitiger Bestimmung als Nettopreise, zu denen der Absender zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer (soweit diese anfällt) entrichtet.

(3) Der Absender hat das Entgelt im Voraus, spätestens bei Einlieferung der Sendung zu zahlen (Frankierung). Der Absender hat Einwendungen gegen Rechnungsbeträge innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt geltend zu machen; spätere Einwendungen sind ausgeschlossen.

(4) Der Absender hat der RUSS-POST über das vereinbarte Entgelt hinaus sämtliche Kosten zu erstatten, die sie in besonderen Fällen aus Anlass der Beförderung der Sendung im Interesse des Absenders verauslagen muss (Zölle, Ein- und Ausfuhrabgaben, Gestellungsentgelte usw.). Der Absender hat der RUSS-POST ferner die Kosten zu ersetzen, die ihr aus Anlass einer Rückbeförderung seiner entstehen (Rücksendungsentgelte, Gestellungsentgelte, Verpackungs- und Lagerentgelte usw.). Der Absender stellt die RUSS-POST insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Sämtliche dieser Kosten sind auf Anforderung sofort fällig.

§ 7 Haftung

(1) Die RUSS-POST haftet für Verlust, Beraubung und Beschädigung von bedingungsgerechten und nicht ausgeschlossenen Sendungen sowie für die schuldhafte nicht ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger Vertragspflichten nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens und bis zu bestimmten Höchstbeträgen gemäß Absatz 3. Der Ersatz mittelbarer Schäden (u. a. entgangener Gewinn, entgangene Zinsen) ist ausgeschlossen. Dies gilt unabhängig davon, ob die RUSS-POST vor oder nach der Annahme der Sendung auf das Risiko eines solchen Schadens hingewiesen wurde. Schadenersatzleistungen sind auf eine Forderung pro Sendung begrenzt, wobei deren Begleichung die vollständige und abschließende Regelung aller Schäden in diesem Zusammenhang darstellt.

(2) Die RUSS-POST ist von der Haftung gemäß Absatz 1 befreit, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die sie auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte (z. B. Streik, höhere Gewalt, Beschlagnahme). Entsprechendes gilt für Schäden, die auf ein schuldhaftes oder nachlässiges Verhalten des Absenders (wie z.B. unzureichende Verpackung), einen Verstoß gegen seine Pflichten zurückzuführen sind. Die RUSS-POST haftet nicht für ausgeschlossene Sendungen gemäß § 2 dieser AGB.

(3) Die Haftung der RUSS-POST gemäß Absatz 1 ist streng auf unmittelbare Schäden und auf die in diesem § festgelegten Haftungsgrenzen pro Kilogramm begrenzt. Die Haftung der RUSS-POST für Verlust oder Beschädigung einer bedingungsgemäßen Sendung beträgt 7,- € für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung und besteht beginnend mit der Annahme der Sendung bis zu ihrer Übergabe/Auslieferung an die beteiligten inländischen und ausländischen Unternehmen zur Weiterbeförderung und Ablieferung an den jeweiligen Empfänger.

(4) Darüber hinaus ist eine Haftung der RUSS-POST, soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Nebenpflichtverletzungen und für alle außervertraglichen Ansprüche.

(5) Ansprüche nach den Absätzen 1 und 3 sind ausgeschlossen, wenn der Absender nicht innerhalb einer Frist von 180 Tagen, beginnend mit dem Tag der Einlieferung der Sendung, nicht schriftlich bei der RUSS-POST geltend gemacht hat.

(6) Die Haftung des Absenders gemäß Weltpostvertrag und den Ergänzenden Briefpostbestimmungen bleibt unberührt. Der Absender haftet vor allem für die Schäden, die der RUSS-POST oder Dritten aus der Versendung ausgeschlossener Güter gemäß § 2 oder der Verletzung seiner Pflichten gemäß § 4 entstehen. Der Absender stellt insoweit die RUSS-POST von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, soweit dem nicht gesetzliche Haftungsbeschränkungen entgegenstehen.

§ 8 Verjährung

In ergänzender Anwendung des § 439 HGB verjähren alle Ansprüche im Geltungsbereich dieser AGB in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Sendung abgeliefert wurde oder hätte abgeliefert werden müssen.

§ 9 Sonstige Regelungen/Salvatoresche Klausel

(1) Der Absender kann Ansprüche gegen die RUSS-POST, ausgenommen Geldforderungen, weder abtreten noch verpfänden.

(2) Der Absender kann gegen Ansprüche der RUSS-POST nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.

(3) Die RUSS-POST ist berechtigt, die Daten zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten, die vom Absender oder Empfänger im Zusammenhang mit den von ihr durchgeführten Leistungen übermittelt und/oder dafür benötigt werden. Weiterhin ist die RUSS-POST ermächtigt, Gerichten und Behörden im gesetzlich festgelegten Rahmen Daten mitzuteilen.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist Berlin.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, gleichwohl in jedem Falle die anderen Bestimmungen dieser AGB ansonsten gültig bleiben.